Bürgerportal

Wiederholt hat Herr Blümke, der ja auch angibt, juristische Kenntnisse zu besitzen, sich beim Arbeitgeber eines Mitglieds unserer Bürgergruppe beschwert.

Letztlich war es das Ziel dieser unrechtmäßigen Beschwerden, ein Mitglied unserer Bürgergruppe davon abzuhalten, weiter Briefe an die Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter zu schreiben, die der Stadt „nicht passen“.

Es ist sicherlich „das Letzte“ sich beim Arbeitgeber eines absolut ehrenamtlichen Mitgliedes unserer Bürgergruppe wiederholt (!) zu beschweren. Dies wirft sicherlich kein gutes Licht auf den Umgang der Stadtverwaltung mit dem Ehrenamt und zeigt, welchen Stellenwert die Stadtverwaltung dem Ehrenamt in der Alltagspraxis (fernab feierlicher Reden) tatsächlich einräumt.

Die juristische Abteilung des o.g. Arbeitgebers hat jedoch festgestellt,dass das ehrenamtliche Engagement und die entsprechenden schriftlichen Äußerungen an Stadträte und Verwaltungsarbeiter sich alle im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen, und somit den wiederholten Beschwerden von Herrn Blümke eine Absage erteilt.

Unserer Ansicht nach könnte das Verhalten von Herrn Blümke sogar den strafrechtlichen Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllen.

Wenn Herr Blümke die von ihm angegebenen juristischen Kenntnisse besitzt,dann hätte er wohl nicht eine weitere rechtliche Niederlage für die Stadtverwaltung Ravensburg „eingefahren“?

(Wir erinnern uns auch: Erst nach Einreichung einer Klageschrift vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen akzeptierte die Stadtverwaltung das grundgesetzliche Recht auf Einreichung einer Petition beim Stadtrat. Auch dieser juristische Sachverhalt war der Stadtverwaltung nicht bekannt, obwohl dieser schon Anfängern in den ersten Stunden der Hochschule für öffentliche Verwaltung gelehrt wird).