Bürgerportal

Offener Brief



Sehr geehrte Damen und Herren,



es wäre eigentlich die Aufgabe des städtischen Schulamtsleiters, Sie über die wahren Sachverhalte zum Thema

„Zuschüsse“ zu informieren.

Lapidar heißt es von Seiten der Stadtverwaltung, es gebe nur für einen Neubau Zuschüsse.

Das stimmt so nicht.

Wie können die Stadträte einer solchen Stadtverwaltung noch vertrauen?



Die Wahrheit (und dem Stadtrat bisher verschwiegene Option) ist:

Bis zum 31.12.2018 können Städte noch Förderantrage für die Schulhaussanierung stellen, die dann erst zum

1.1.2023 fertig sein muss.

Auch beide Kollegien der Kuppelnauschule lehnen zu Recht den Abbruch und Neubau ab.

Wie Sie selbst sehen können, ist das Gebäude im Innern der Kuppelnauschule in keinem schlechten Zustand.

Vor ein paar Jahren wurde dort sogar der Brandschutz aktualisiert.

Daher würde eine normale Sanierung in den Sommerferien und teilweise beim Schulbetrieb (so wie das bei den Gymnasien und der Neuwiesenschule gemacht wird) völlig ausreichen und bis zum 1.1.2023 auch problemlos fertig sein.

Ein Auszug der Schüler während der Sanierung ist doch gar nicht notwendig, siehe Sanierung Neuwiesenschule oder Sanierung Gymnasien.

Und es könnten selbstverständlich Fördermittel für diese Sanierung beantragt werden.



Ich denke zwar, dass es nicht nötig sein wird, aber sollte man wider Erwarten nach den neuen Anmeldezahlen im Frühjahr in der Praxis weitere Klassenzimmer an der Kuppelnauschule benötigen, könnte man im Westen (Richtung Bärengarten) einen Anbau machen. Dieser würde förderrechtlich „als Veränderung des Grundrisses“ gelten und wäre sogar auch noch nach dem Jahre 2023 förderfähig.

Das wäre doch die perfekte Lösung. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes und ein möglicher Anbau im Westen. Für beides können Fördermittel beantragt werden.

Es wird jetzt dringend Zeit, dass der städtische Schulamtsleiter und Herr Blümke endlich ihre „Hausaufgaben“ machen und sich um die Fördermittel für die Schulhaussanierung bemühen, hier läuft eine Frist ab und deshalb hätten beide sich schon seit längerer Zeit schon sich darum bemühen sollen. Wir verstehen nicht, warum hier nicht schon früher etwas passiert ist und die Stadtverwaltung sich bisher wohl weigert, diese Fördermittel für die Sanierung zu beantragen.



Stattdessen wird den Stadträten und der Zeitung fälschlicherweise mitgeteilt, es würde keine Fördermittel für die Sanierung geben. Welch ein Hohn.

In Wirklichkeit will man wohl nur die Frist für die Beantragung verstreichen lassen.

Ein vorsätzliches Verstreichenlassen der Frist würde auch mögliche haftungsrechtliche Fragen aufwerfen.



Bitte sorgen Sie dafür, dass die Stadtverwaltung Ravensburg sich dringend endlich einmal um die Beantragung dieser Fördermittel kümmert und die Fördermittel fristgerecht beantragt. Da die Stadtverwaltung dies vielleicht gar nicht weiß, hat unsere Bürgergruppe sogar auch schon die Kontaktdaten für die Fördermittelbeantragung recherchiert:



Regierungspräsidium Tübingen, Referat 71, Konrad Adenauer Straße 20, 72072 Tübingen.



Wir finden es traurig, dass unsere Bürgergruppe erst aktiv werden muss, und die Stadt nicht von selbst nicht dazu in der Lage zu scheint, sich darum zu kümmern.



Mit freudlichem Gruß



Bürgergruppe Ravensburg