Offener Brief an Oberbürgermeister Dr. Rapp und Herr Hautum



Forderung nach einem sofortigen Stopp des Flusses von städtischen Finanzmitteln an die Schwäbische Zeitung



Forderung unserer Ansicht nach einer (auch nach den Regeln des Presserats gebotenen ) objektiven Berichterstattung



Unserer Ansicht nach mögliche „Hofberichterstattung“ für die große Anzeigengelder zahlende Stadtverwaltung Ravensburg?





Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,

sehr geehrter Herr Hautumm,



ich möchte die Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung in der jüngsten Zeit zum Anlass nehmen, Sie einmal heute in diesem öffentlichen Brief öffentlich zu fragen, ob Sie nicht auch dringenden Handlungsbedarf sehen, das die Schwäbische Zeitung von den hohen Anzeigeeinnahmen der Stadtverwaltung Ravensburg absehen könnte, um bei Bürgern nicht den möglichen Eindruck einer Verflechtung zwischen Zeitung und Stadtverwaltung entstehen zu lassen.



Ich möchte diese Bitte auch zum Anlass nehmen, ein paar Dinge richtigzustellen, die auch in der Presse so leider nicht richtig berichtet werden.





Mangelnder Qualitätsjournalismus ...zugunsten der Stadtverwaltung

Zunächst einmal treffe ich mich nicht immer wieder mit der Stadt vor Gericht, wie das in der Presse fälschlicherweise behauptet wird, (auf die diesbezügliche Richtigstellung besitze ich sogar einen Rechtsanspruch) sondern habe in meinem ganzen Leben nur ein einziges Mal einen Jugendlichen ehrenamtlich vor dem Arbeitsgericht gegen die Stadtverwaltung vertreten.

Bevor ich diese Sache mit dem Jugendlichen in die Hand nahm, sagte man ihm vor Zeugen , er würde null Cent Aufwandsentschädigung erhalten. Nach meiner Intervention waren es resultativ rund 400 E, die die Stadt ihm bezahlte. Für einen Jugendlichen aus ärmeren Verhältnissen sicher nicht wenig. Diesen Teilerfolg „vergaßen“ Sie wohl dem Lesern mitzuteilen.

Leider berichteten Sie, Her Hautumm, höchstpersönlich. Doch diesen Teilerfolg suchte man in Ihrer Berichterstattung vergebens.

Qualitätsjournalismus setzt jedoch vollständige Information voraus...







Ein Bürger darf sich in der Zeitung präsentieren und bald darauf wird eine große Werbeanzeige mit diesem Bürger geschalten, für die die Zeitung Geld erhält

Dann möchte ich mein Erstaunen über Berichterstattung in Sachen „richtiger“ Alfred Schneider zum Ausdruck bringen. Gestern wurde ich übrigens von einer hoch an angesehenen Persönlichkeit dahingehend angesprochen, dass er diese Berichterstattung als üble Nachrede empfinde.


Er riet mir zu Gegenmaßnahmen. Doch ich erklärte ihm lachend, dass diese nicht nötig seien, denn die beiden Herren hätten ihr Ansehen durch diesen skurrilen Bericht doch schon selbst ausreichend ramponiert.
Der „ falsche“ Alfred Schneider habe durch diese Darstellung seinen Charakter der Öffentlichkeit selbst schon genügend offenbart und Herr Hautumm habe damit seine Berufsauffassung selbst als fern von Qualitätsjournalismus den Lesern unter die Nase gerieben.


Der „Aha-Effekt zauberte ein „wissendes“ Lächeln in das Gesicht meines Gesprächspartners.



Solche Reaktionen reichen mir schon, zumal ich mir selbst voll genüge.

Diese gelungene Selbstentlarvung der beiden bringt mich schon schön zum Schmunzeln…



Ich selbst (als richtiger Alfred Schneider) habe keine einzige negative Rückmeldung von Bürgern erhalten. Auch an die im Impressum angegebene Emailadresse wurde bis heute (9.10.2018) keine einzige negative Rückmeldung geschickt.


Es ist schon seltsam, dass anscheinend der falsche Alfred Schneider dann derart mit Negativkritik für mich angeblich überhäuft werden soll. Ich kann das nicht glauben und wunderte mich zunächst, warum sich der „falsche“ Alfred Schneider für einen solchen großen Zeitungsartikel hergab.


Ohnehin würde es den handwerklichen Grundkenntnissen eines Journalisten entsprechen, mir wenigstens vor Abdruck dieses Artikels eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Dann hätte ich diesen Sachverhalt richtigstellen können und vielleicht auch die nicht wenigen verärgerten Bankkundenanrufe erwähnen können, bei denen sich Bankkunden immer wieder über den Alfred Schneider von der Bank beschweren wollten und wollen.



Des Rätsels Lösung fand sich dann dann aber, als wenige Tage später die Schwäbische Zeitung, großflächig und an exponierter Stelle, eine riesige Werbeanzeige für den „falschen“ Alfred Schneider und seine Bankgeschäfte schaltete.
Meiner Ansicht nach könnte dies die Grenze des unabhängigen Journalismus sehr wohl übersteigen und sollte dem Presserat gemeldet werden.





Sippenhaft in Zeiten einer modernen Demokratie – ein Verstoß gegen die Regeln des Presserates

Sehr fragwürdig finde ich das Vorgehen der Zeitung auch gegen meinen Sohn Winfried. Obwohl er bewusst nie Kritik an der Schwäbischen Zeitung geübt hatte, erhält auch er als „Kollektivbestrafung/Sippenhaft “ eine Leserbriefsperre - was ich sachlich als auch in Zeiten eines modernen demokratischen Rechtsstaats absolut unerträglich finde.



Ich dachte immer, die unseligen Zeiten der Sippenhaft gehören der Vergangenheit an.

Auch diese Vorgehensweise der „SZ“ ist mit der Ethik des Presserats nicht zu vereinbaren.



Schon meine Leserbriefsperre ist völlig unbegründet, da ich nur die Wahrheit verkündet hatte.

Deshalb ist diese „Sanktion“ für mich auch nicht nachvollziehbar.

Wie man sich durch die Wahrheit diffamiert fühlen?



Stellt diese Leserbriefsperre nicht eine Art Zensur durch die Presse dar?

Darf die Stadtverwaltung eine solche Zensur durch ihre Anzeigengelder für die „SZ“ tatsächlich resultativ unterstützen?

Hier sollte der Oberbürgermeister doch einmal Gewissensersforschung betreiben….





Mangelnder Qualitätsjournalismus… wieder einmal zugunsten der Stadtverwaltung

Leider haben Sie, Herr Hautumm, auch meinem Sohn bei der Berichterstattung über den Ausgang seiner Klage keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Mein Sohn wurde sechs Tage vor der Gerichtsverhandlung in Sigmaringen krank und hat daher schriftlich einen Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung gestellt (sechs Tage vorher) und seine Erkrankung mitgeteilt, die ihn am Erscheinen zu diesem Termin verhindern werde.

Da mein Sohn die Erfahrung gemacht hatte, das ein Einschreiben oft mehrere Tage unterwegs ist, hat er den Antrag zusätzlich auch als Normalbrief noch vor der Postleerung sechs Tage vor der Gerichtsverhandlung in den Briefkasten eingeworfen.

Offensichtlich muss dieser Brief entweder nicht angekommen sein oder nicht korrekt zum Richter weitergeleitet worden sein.

Leider besitze ich nicht die mir von der Presse zugeschriebene Gerichtserfahrung mit der Stadtverwaltung, denn sonst hätte ich meinen Sohn vor einem fatalen Rechtsfehler bewahren können, der zum Verlieren der Gerichtsverhandlung geführt hat. Was in der Presse nämlich leider nicht berichtet wird:

Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum Abgabezeitpunkt der Bewerbung zur Wahl des Oberbürgermeisters. (§10 KomWG i.V. 143 Gemo), rechtlich sind dies immer die Einwohnerzahlen vom 30.6. des Vorjahres.

Wer sich Ende 2017 bewarb, für den galten die Einwohnerzahlen zum 30.6.2016, wer sich Anfang 2018 bewarb, für den galten die Einwohnerzahlen zum 30.6.2017. Und genau diese waren wegen eines Computerfehlers im Statistischen Landesamt eben erst nach dem Bewerbungszeitraum vorhanden.

Leider stellte mein Sohn über dieses Nichtvorhandensein der Daten keinen Beweismittelantrag, was er schlichtweg nicht wusste, da er sich nicht anwaltlich vertreten ließ. Sonst würde die Sache nämlich anders aussehen, denn die Fakten geben ihm Recht.





Einseitiges Bejubeln eines erschreckend hohen städtischen Rekord-Schuldenstands

Ich kann auch bezüglich der Berichterstattung über die kommunalen Finanzen leider nur ein einseitiges „Hochjubeln“ feststellen. Zum Jahreswechsel 2017/2018, inmittendes OB Wahlkampfes veröffentlichte die Schwäbische Zeitung verschiedene Arbeitsrubriken der Stadtverwaltung wie Verkehr, Finanzen usw. Ausgerechnet im Bereich Finanzen wurde die Arbeit der Stadtverwaltung mit einem grünen Daumen nach oben und einem positiven Begleittext völlig realtitätsfremd gelobt.

Auch durfte OB Rapp vor rund einem Jahr -kurz vor dem OB Wahlkampf- stolz in de Schwäbischen Zeitung verkünden, dass die Stadtverwaltung Ravensburg praktisch in Geld schwimme und unterm Strich quasi schuldenfrei sei.



Doch das -leider nicht berichtete- Gegenteil ist der Fall: Die Stadt Ravensburg muss für weit über 100 Mio Schulden (möglicherweise bis zu 150 Mio) Zinsen bezahlen und erst durch unser Bürgerportal sieht sich die Kommunalaufsicht veranlasst, entsprechende Schritte zur Beschränkung der Neuverschuldung in den Weg zu leiten.

Die Stadtverwaltung macht dies natürlich nicht öffentlich, aber Gemeinderatsbeschlüsse, denen zufolge der Neubau der TSB -Sporthalle nur bei Fördermittelzufluss stattfindet gab es so in letzter Zeit davor nicht, ähnliches dürfte sich beim Bau der Kuppelnauschule wiederholen.



Es ist wohl nicht anzunehmen, dass die Schwäbische Zeitung über die Hintergründe entsprechend berichteten wird, weshalb interessierte Bürger auch in diesem Sachpunkt auf dem Bürgerportal viel mehr Hintergrundinformationen dazu erfahren können, als in der Schwäbischen Zeitung.



Einseitige Berichterstattung über die Gemeinschaftsschule ist unserer Ansicht nach mitschuld am Desaster der Schüler der Klasse 10 b der Kuppelnauschule

Ein Problem stellt auch die einseitige Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung über die Vorteile der Gemeinschaftsschule für schwächer und sozial schwächer Schüler dar. Dabei ist das Gegenteil der Fall, es gibt nichts Unsozialeres und Ungerechteres für diese Schülergruppen, die normalerweise in der Regel in anderen Städten den Werkrealschulabschluss machen, der deutlich leichter als der Realschulabschluss ist, aber gleich hoch zählt.



Diese große Schülergruppe (hauptsächlich bestehend aus Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus sozial schwachen Familien) läuft in Ravensburg gerade voll auf:



Deren Eltern (und auch den Stadträten) hatte man bei den Werbeveranstaltungen (und Werbeberichten in der Zeitung) natürlich nicht groß verkündet, dass die Gemeinschaftsschule gar keinen Werkrealabschluss anbietet. Auch die Stadträte wurden so nicht entsprechend deutlich informiert und wussten gar nicht, was sie hier dieser großen o.g. Schülergruppe antaten, als sie der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung wieder einmal fast einstimmig abnickend folgten.



Folglich haben sich diese o.g. Eltern/Schüler eben reihenweise in ihrer Unwissenheit doch auf den Ravensburger Gemeinschaftsschulen angemeldet und jetzt sind diese Schüler mit der Ablegung des richtigen Realschulabschlusses so heillos überfordert, dass in einer solchen zehnten Klasse an einer Ravensburger Gemeinschaftsschule gerade etwa drei Schüler dem Stoff in den Hauptfächern richtig folgen können.

Die Schwäbische Zeitung hat über solche elementaren Probleme, die durch die Schließung beider Werkrealschulen entstanden sind, natürlich nicht berichtet. Vielmehr wurden den Stadträten und der Bevölkerung suggeriert, die Gemeinschaftsschule würde die Werkrealschule ersetzen, was völlig falsch ist. Man wird wohl kaum eine Stadt mit über 50.000 Einwohnern finden, in der es -wie in Ravensburg - keine einzige staatliche Werkrealschule gibt.

Diese waren alle abgeschafft worden, damit die Gemeinschaftsschule weniger Konkurrenz hat. Doch nun sind diese Schüler die Dummen, denn durch die schlechteren Noten des Realschulabschlusses werden nun ihre Berufschancen erheblich eingeschränkt. Diese Schüler werden in RV benachteiligt, denn ihre Chancen ihren Wunschausbildungsplatz zu erhalten sind durch die Abschaffung der Werkrealschulen drastisch reduziert.



Ist das sozial? Es ist unglaublich, und geht genau auf Kosten o.g. sozial schwacher Schülergruppe, für die die Gemeinschaftsschule in Ravensburg angeblich ein besonderer Segen sein soll. Genau diese Schüler werden in Ravensburg extrem benachteiligt und ihre Berufschancen durch die Gemeinschaftsschule erheblich refuziert.,



Die Tatsache, dass die private Werkrealschule Str. Konrad aus allen Nähten platzt, beweist, dass sehr wohl ein großer Bedarf an den Werkrealschulen besteht.

Darf man den Ravensburger Jugendlichen die Chance auf eine staatliche Werkrealschule ohne Weiteres vorenthalten und so ihre Zukunftschance offiziell reduzieren?

Wer kann dies vor seinem Gewissen verantworten?

Ich jedenfalls kann das nicht.





Gegenseitige Abhängigkeit von Stadtverwaltung und Zeitung?

„Hofberichterstattung“ für den Geldgeber?

All diese Dinge haben auch dazu geführt, dass immer mehr Ravensburger Bürger der Ansicht sind, die Schwäbische Zeitung führe eine Art von „Hofberichterstattung“ gegenüber der Stadtverwaltung durch. Ist die Freundschaft von OB Rapp zum führenden Redaktionsleiter Hautumm, also Ihnen, dafür die Ursache?

„Rücksichtsvollerweise“ verzichtet die Stadtverwaltung Ravensburg auf die Herausgabe eines Amtsblattes, das in vielen (sogar kleineren) Städten üblich ist, und beschert damit der Schwäbischen Zeitung jedes Jahr hohe Anzeigeneinnahmen.

Ganz zu schweigen von den Anzeigengeldern der Stadtwerke/TWS (die Stadtverwaltung Ravensburg ist ja an den Stadtwerken zu 100 Prozent beteiligt, an den TWS zu rund 40 Prozent).



Ich finde daher die Frage berechtigt, wie objektiv eine solche Zeitung noch über die Stadtverwaltung berichten kann.



Diese Frage stelle ich Ihnen, Herr Hautumm, und Ihnen, Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp.



Aus vorgenannten Gründen (und auch wegen der sinkenden Leserzahlen der SZ, die solche als Amtsblattersatz auch rechtlich in Frage stellen könnte) werde ich mich auch weiterhin für eine „Entflechtung“ und einer daraus resultierenden Unabhängigkeit zwischen Stadtverwaltung und Schwäbischer Zeitung einsetzen. Der erste Schritt dazu ist auf jeden Fall ein eigenes städtisches Amtsblatt, so wie dies in unseren Nachbarstädten Weingarten und Tettnang und vielen anderen Städten selbstverständlich ist.