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Petition an den Gemeinderat


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,


die folgende Petition ist an den gesamten Gemeinderat gerichtet, dessen Vorsitzender ja laut Gemeindeordnung Sie sind.
Es ist die zweite Petition in meinem ganzen Leben an den Stadtrat.


Meine Petition an den Stadtrat lautet:



1.

Bitte sorgen Sie ferner dafür, dass die Stadtverwaltung Ravensburg in der Bevölkerung nicht mehr länger den falschen Eindruck erwecken darf, dass bei der Einführung des 5G Standards Mobilfunkantennen auf allen Straßenlaternen in Ravensburg absolut zwingend alternativlos sind. Die Betreiberfirmen, die sich um die 5G Lizenzen bewerben, müssen im gesamten Bundesgebiet mindestens 500 Stück 5 G Antennen aufstellen. Aber niemals sind diese gezwungen (und niemals ist es technisch nötig) allein in Ravensburg über eintausend (!!!) Mobilfunkantennen aufzustellen.


2.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Stadtverwaltung Ravensburg sich von der rechtlich nicht mehr zulässigen mittelbaren Beteiligung an der Teledata GmbH lösen muss.

Ich führe zur Begründung folgende Meinung an:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat schon vor über einem Jahr festgestellt, dass nach den aktuellen Vorschriften der Gemeindeordnung über die Zulässigkeit von mittelbaren Beteiligungen, die mittelbare Beteiligung an der Teledata GmbH nicht mehr die erforderlichen Zulässigkeitsvorschriften von§105 a Gemeindeordnung erfüllt (sie tat es früher nach alter Gesetzgebung). Der Gesetzgeber hat bei der Gesetzesänderung bewusst keine Übergangsvorschriften eingebaut, so dass schon vor einigen Jahren eine Loslösung dieser mittelbaren Beteiligung meiner Ansicht nach rechtlich notwendig war. Die Kommunalaufsicht hat -trotz des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, auf eine Übergangslösung ganz zu verzichten, -großzügigerweise einen Besitzstand angenommen, der aber nach dieser massiven Expansion und Geschäftserweiterung der Teledata GmbH ja wohl nicht mehr angenommen werden sollte.

Immer mehr Bürger sind außerdem gegen diese mittelbare Beteiligung, weil wir befürchten, dass diese letztlich auch der Grund dafür sein könnte, dass die Stadtverwaltung resultativ mit Hilfe dieser jedem Bürger eine Mobilfunkantenne vor die Haustüre (auf die Straßenlaternen) setzen will.

Die Folgen dieser neuen Strahlenbelastung kann international niemand zuverlässig abschätzen. Wer haftet bei möglichen Gesundheitsschäden als Spätfolgen bei diesen Antennen?Herr Blümke? Herr Thiel-Böhm? Werden hier die Bürger der Stadt Ravensburg möglicherweise als „Versuchskanninchen benutzt? Denn eine Stadt flächendeckend mit Mobilfunkantennen auf Laternen auszustatten ist gewiss kein Standard und muss erst noch versuchsweise erprobt werden. Aber wenn dann in dünnbesiedelten Gebieten, und nicht in Ravensburg. Die Bürger in Ravensburg wollen das nicht, und Sie sind von den Bürgern gewählt worden, um die Bürgerinteressen zu vertreten.


Mit freundlichem Gruß


Alfred Schneider