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Außer den im Zeitungsbericht diskutierten Fördermitteln für die Schulhaussanierung, die der Stadtverwaltung längst bekannt sein hätten müssen, gibt es noch ZWEI ZUSÄTZLICHE Fördermöglichkeiten, über die weder Herr Blümke noch der städtische Schulamtsleiter entsprechend Stadträteund Öffentlichkeit in der letzten Stadtratsitzung informiert haben:

1. Energetische Sanierungen
Schulsanierungen, mit denen ein besonderer Energieeffizienzstandard erreicht wird, können durch die L-Bank ergänzend gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und den Antrag können Sie hier aufrufen und herunterladen.Ist Herrn städtischer Schulsamtsleiter Beck und Herrn Blümke diese Vorschrift bekannt?

Webseite des Umweltministerium

2. Sanierungsmittel Umbau Inklusion
Bei der Inklusion an einer allgemeinen öffentlichen Schule können den Schulträgern möglicherweise Kosten entstehen, um das Schulgebäude durch Umbauten barrierefrei zu gestalten. Auf der Grundlage des Gesetztes zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion trägt das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Umbauten, die auf Seiten der Kommunen durch die schulische Inklusion entstehen. Die Verwaltungsvorschrift "Umbau Inklusion" regelt die Voraussetzungen, den Umfang sowie das Verfahren des finanziellen Ausgleichs an die kommunalen Schulträger im Einzelnen. Ist Herrn städtischer Schulsamtsleiter Beck und Herrn Blümke diese Vorschrift bekannt?


Wir gehen davon aus, dass Herr Blümke und Herr Beck nun zeitnah sich um die Beantragung auch dieser Zuschüsse kümmern.

Wir vermuten,
dass die Ravensburger Stadtverwaltung nie eine Sanierung der 42 Jahre jungen Kuppelnauschule in Betracht gezogen, sondern sich von vorn herein auf einen Neubau festgelegt hat - aus welchen Gründen auch immer, aber ganz bestimmt nicht aus Gründen, die dem "Wohle des Volkes, des Bürgers, der Steuerzahler, der Schüler/innen und ihrer Eltern und des Lehrkörpers" in Ravensburg dienen.